Krank durch Wohnraumgifte
Leiden Sie unter Schlafstörungen? Dann könnte das mitunter an einer zu starken Belastung durch sogenannte Wohnraumschadstoffe liegen. Das sind unsichtbare Krankmacher, chemische Substanzen, die wir über die Atemluft aufnehmen. Solche Gifte gelten als Mangel an der Mietsache. Lesen Sie nun, welche Rechte ein betroffener Mieter hat.
Etwa 85 Prozent der Menschen in Deutschland leben in Häusern, die vor 1986 gebaut worden sind. Diese Zahl als solche hat wenig Brisanz, wohl aber die folgende Tatsache: Vornehmlich Häuser aus der Zeit vor 1986 könnten mit Schadstoffen wie Asbest, Holzschutz- und Flammschutzmitteln belastet sein. Danach war zumindest Asbest verboten. Die Liste möglicher gefährlicher Stoffe wird dadurch allerdings nicht kürzer. Auch Schimmelsporen, Formaldehyd, Blei und Milben gehören zu den Wohnraumschadstoffen, die auch in Gebäuden jüngeren Jahrgangs vorkommen. Und leider stehen nicht alle ungesunden Stoffe auf dieser Liste. So werden als Lösungsmittel in Farben und Lacken gern schwerflüchtige organische Verbindungen genutzt. Die sind geruchlos aber nicht ungefährlich.
Was können Wohnraumschadstoffe beim Menschen auslösen?
- Übelkeit, Erbrechen
- Kopfschmerzen, Schwindelgefühl
- Konzentrationsschwächen, Schlafstörungen
- Hautausschläge, Allergien
- Schleimhautreizungen, Kratzen im Hals, Heiserkeit ohne stimmliche Beanspruchung
- Atemwegsbeschwerden
- Hemmung der Blutbildung
- Nierenschäden
- Krebserkrankungen
Hinweis: Die hier aufgeführten Krankheitsbilder sind mögliche Folgen, die aber nicht ausschließlich auf Wohnraumschadstoffe zurückgeführt werden können. Beachten Sie, dass nahezu alle genannten Beschwerden auch alternative Ursachen haben.

Photo: iStockphoto.com/flyfloor
Wohnraumschadstoffe sind Mietmängel
Grundsätzlich gilt: Festgestellte Wohnraumschadstoffe sind Mängel an der Mietsache. Das heißt aber nicht, dass der Vermieter für ihre Beseitigung sorgen muss oder gar für mögliche Folgen haftet, denn: Zunächst muss klar sein, woher der Schadstoff stammt. Ist beispielsweise ein Anstrich schuld, den der Mieter selber aufgetragen hat, kann er seinen Vermieter nicht dafür haftbar machen. Im Falle eines Prozesses muss der Mieter die Belastung durch Schadstoffe nachweisen. Der Vermieter muss deutlich machen, dass diese Belastung nicht durch die Mietsache entsteht, sondern vom Mieter verursacht wird, zum Beispiel durch Möbelstücke. Stehen Beschwerden eindeutig mit einer Belastung der gemieteten Räume im Zusammenhang, gilt das als Mangel, der das Recht auf Mietminderung zur Folge hat.
Die beidseitige Beweislast gilt übrigens auch bei Schimmelstreitigkeiten: Der Mieter muss nachweisen, dass er nicht der Verursacher ist, weil er zum Beispiel nicht richtig gelüftet oder geheizt hat. Der Vermieter muss nachweisen, dass der Schimmel nicht durch bauliche Mängel entstehen konnte.
Unser Tipp: Holen Sie sich im Zweifel immer den Rat eines Experten ein. Beauftragen Sie im Ernstfall einen Sachverständigen, der die Ursache für Ihre Beschwerden definiert, lokalisiert und zugleich Lösungen vorschlägt.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass dieser Beitrag keine Beratung im rechtlichen Sinne darstellt. Eine Haftung für Folgen einer möglichen Falschauslegung oder nicht ganz aktueller Informationen ist ausgeschlossen.
Weitere nützliche Ratgeber:
- Fogging – Attacke des schwarzen Staubes
- Atmen Sie auch Gifte ein?
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