Gewährleistung bei Schwarzarbeit von Handwerkern und Auktionen
Wer Schwarzarbeit von Handwerkern annimmt, verspielt damit seinen Anspruch auf Gewährleistung. Wer über diverse Online-Portale Handwerkerleistungen in Auktionen zu Dumpingpreisen ausschreibt, bootet damit reguläre, qualifizierte Unternehmen aus und fördert Schwarzarbeit.
Handwerker, die keine sind.
Vorsicht: Schwarzarbeit und keine Gewährleistung. Sie gewinnen an Bedeutung – Auktions-Portale, über die Privathaushalte Handwerksleistungen ausschreiben, ihre Kostenvorstellung nennen und dann in den Auktionen auf Angebote verschiedener Handwerker warten. In der Regel erhält der Günstigste den Zuschlag. Aber: Sind Sie sicher, dass hier auch ein Handwerker mit entsprechender Qualifikation und Gewerbeschein kommt? Untersuchungen lassen daran Zweifel aufkommen. Oft werden, so das Ergebnis, geforderte Qualifikations- und Gewerbenachweise einfach nicht geprüft. Statt eines Gesellen- oder Meisterbriefes werden Kfz-Scheine in Kopie als Nachweis bei den Portalbetreibern eingereicht und – akzeptiert. Auf diese Weise könnten Sie einen Handwerker beauftragen, der tatsächlich keiner ist und fördern mitunter Schwarzarbeit. Einen Anspruch auf Gewährleistung haben Sie in solchen Fällen nicht.

Gewährleistung bei Schwarzarbeit von Handwerker
Foto: Dierk Schaefer
So funktionieren die Online-Handwerker-Auktionen
“Qualifikation und Gewerbeerlaubnis nachweisen lassen”
Wer eine Handwerkerleistung ausschreiben will, muss sich bei dem Portalbetreiber als Mitglied registrieren und kann anfallende Arbeiten mit einem „Wunschpreis“ ausschreiben. Handwerker, die an der Ausschreibung (Auktion) teilnehmen wollen, müssen sich ebenfalls beim Portalbetreiber anmelden, ihre Qualifikation und Gewerbeerlaubnis nachweisen und das Leistungsspektrum hinterlegen. Laut Aussage der Portal-Betreiber werden die eingereichten Dokumente und die gemachten Angaben überprüft – offensichtlich aber nicht gründlich genug. Die deutschen Handwerkskammern stellen immer wieder Verstöße fest.
Unseriöse und unrealistische Preisvorstellungen
Mit unseriösen und unrealistischen Preisvorstellungen für ausgeschriebene Handwerkerleistungen fördern manche Portal-User, einige derer also, die einen Handwerker über das Portal beauftragen wollen, Dumpingpreise und Schwarzarbeit. Der Grund: Die angesetzten Maximalkosten für einen Auftrag unterschreiten sehr oft den üblichen Stundenlohn eines Gesellen um 50 Prozent und mehr. Beispiel: Eine Terrasse mit Treppenabgang in den Garten für maximal 1.000 Euro ist unseriös. Kein gestandener Handwerker kann das inklusive Material- und Lohnkosten realisieren. Trotzdem gibt es auf solche Ausschreibungen Gebote von vermeintlichen Handwerks-Meisterbetrieben.
Unser Tipp bei Handwerker Auktionen
Vorsicht bei der Ausschreibung von Handwerkerleistungen im Internet und bei der Annahme von Geboten, die einen Dumpingpreis zusagen. Erkundigen Sie sich im Zweifel über den ausgewählten Betrieb. Und bleiben Sie bei Ihren Preisvorstellungen realistisch.
Schwarzarbeit ist strafbar – auch für den Auftraggeber
“Handwerker in der Handwerkerrolle einsehen”
Schwarzarbeit ist strafbar, und zwar sowohl für den Handwerker als auch für den Auftraggeber. Angebote, die über Handwerker Auktionen in Onlineportaln gemacht werden, müssen nicht unseriös sein.
Hier ein paar Eckpunkte, die Sie beachten sollten, damit Sie bei Handwerkern und Gewährleistung auf der sicheren Seite sind:
- Wahren Sie vernünftige Preisvorstellungen. So bekommen Sie ein gutes
Preis-Leistungsverhältnis. - Gehen Sie auf keine unseriösen Gebote ein, wie „Abrechnung über Otto
Richter“ oder „Farbe: schwarz“. Achten Sie auf die Formulierung der Gebote. - Informieren Sie sich über den Handwerker Ihrer Wahl.
- Führen Sie ein persönliches Gespräch, bevor Sie den Auftrag auslösen.
- Prüfen Sie die Erfahrungen und Referenzen des Unternehmens.
- Beauftragen Sie für kleine Arbeiten einen Handwerker aus der Umgebung oder
aber dem selben Bundesland.
Extra-Tipp:
Handwerksbetriebe sind in der Handwerkerrolle eingetragen. Die dürfen auch Sie einsehen.
Wichtiger Hinweis
Längst nicht alle Angebote über Auktions-Portale sind unseriös. Mit Dumpingpreisvorgaben für Ihre Ausschreibung fördern Sie aber Schwarzarbeit. Und: Wenn Sie eine Handwerkerleistung schwarz ausführen lassen, machen Sie sich strafbar. Außerdem haben Sie keinerlei Anspruch auf Gewährleistung oder Garantie. Möglichen Pfusch bezahlen Sie doppelt.
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