Hausbau: Welche Versicherung brauchen Sie? Teil 1
Wer ein eigenes Haus baut, investiert für sein Leben, erfüllt sich einen Traum. Unvorhergesehene Ereignisse können diesen Traum aber ins Wanken bringen, ihn sogar gänzlich zerstören. Damit die Investition in das eigene Haus nicht zum unkalkulierbaren Risiko wird, gibt es geeignete Versicherungen für die verschiedenen Bauphasen. Lesen Sie nun, wann Sie welche Versicherung zur Absicherung welchen Risikos benötigen.
Hausbau: Voller Versicherungsschutz von Anfang an?
Nein, das ist nicht nötig. Wofür sollten Sie beispielsweise eine Bauhelferversicherung abschließen, wenn Sie keine Bauhelfer beschäftigen? Wofür eine Rohbauversicherung, wenn noch keine Wand steht? Grundsätzlich gilt: Für jede Bauphase gibt es die geeignete Absicherung. In der Regel bieten Versicherungsgesellschaften Kombipakete an. Darin sind dann zeitlich begrenzte Versicherungen für die jeweiligen Risiken enthalten. Oft gehen diese Pakete schließlich in einen endgültigen Versicherungsschutz, wie zum Beispiel die Gebäudehaftpflicht über.
Diese Versicherungen brauchen Sie:
Mit dem Erwerb eines Grundstücks übernimmt der künftige Bauherr die Verantwortung über das Stückchen Erde und für alles, was sich darauf tut. Lesen Sie nun, welche Versicherungen sinnvoll sind:
Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke
Brauchen Sie nicht? Diese Einstellung könnte Sie teuer zu stehen kommen. Der Grund: Mit dem Kauf des Grundstücks haften Sie für alle Schäden, die von Ihrem Grund und Boden ausgehen. In jedem Fall müssen Sie auf mögliche Gefahren hinweisen und verdeutlichen, dass das Betreten Ihres Baulandes verboten ist.
Hinweis: Das Schild „Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder” ist zwar gut gemeint, sollte auch an jeder Baustelle stehen, schützt Sie aber nicht vor Ansprüchen Dritter im Schadenfall. Es nimmt Sie auch nicht aus der Pflicht zur Gefahrenvermeidung oder der Minimierung des Unfallrisikos. Informieren Sie sich gründlich und lassen Sie sich unter Umständen rechtlich beraten. Dieser Ratgeber kann das nicht leisten.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Das ist eine Muss-Versicherung. Denn auf einer Baustelle passieren viele unerwartete Dinge. So können Kinder trotz Verbots an Gerüsten herumklettern und abstürzen. Besucher Ihrer Baustelle rutschen unglücklich von einem Brett ab und verletzen sich, treten in einen Nagel, oder, oder, oder. Ein Bauherr, der in diesem Fall nicht abgesichert ist, kann im schlimmsten Fall finanziell ruiniert werden. Der Grund: Das oben genannte Schild „Betreten verboten” schützt Sie nicht vor Schadenersatzansprüchen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist übrigens so eine temporäre Versicherung. Sie greift in der Regel vom ersten Spatenstich an und endet mit der erfolgreichen Bauabnahme. Zieht sich das Bauvorhaben hin, gelten im Allgemeinen drei Jahre als Laufzeit.
Tipp: Achten Sie bei der Bauherrenhaftpflicht auf eine ausreichende Deckungssumme, denn gerade Personenschäden können in die Millionen gehen.
Bauhelfer-Unfallversicherung
Es ist so lieb gemeint: Freunde, Verwandte und Bekannte packen mit an und helfen Ihnen bei der Realisierung Ihres Traumes. Vor dem Gesetz gelten diese Menschen dann als Hilfsarbeiter und müssen bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden, sobald sie länger als sechs Tage auf Ihrer Baustelle arbeiten. Damit sind sie dann gesetzlich unfallversichert. Eine ergänzende Bauhelfer-Unfallversicherung ist nicht verpflichtend, kann aber über die gesetzlichen Regelungen hinaus Risiken und Unfallfolgen absichern. Lassen Sie sich aber keine unsinnigen Policen aufdrängen.
Weiterer nützlicher Ratgeber zu diesem Thema:
Gratis Abonnement
Wenn Ihnen der Beitrag gefallen hat, warum abonnieren Sie dann nicht Hausbau-Ratgeber.de gratis? Sobald ein neuer Beitrag zum Thema veröffentlicht wird, erhalten Sie ihn als Erstes! Erfahren Sie mehr über unsere unverbindlichen und kostenlosen Abonnements oder abonnieren Sie gleich hier kostenlos unserenNewsletter mit Ratgebertipps
Sie können sich jederzeit wieder abmelden und Ihre E-Mailadresse wird nicht weitergegeben!
Um diesen Beitrag zu speichern, können Sie auch ein Lesezeichen hinzufügen bei:






