Hausbau – richtig versichert – Teil 4
Wer ein eigenes Haus baut, ist einer Menge Risiken ausgesetzt. Wie schnell passiert ein Unfall auf der Baustelle? Diebe haben es auf Baumaterial und Werkzeuge abgesehen, und auch das Wetter kann den Bauherrn übel mitspielen. Gut, wer da richtig und ausreichend versichert ist. Hier nun Teil 4 unserer kleinen Serie „Hausbau – richtig versichert“.
Der Bau des eigenen Hauses, die Sanierung einer Bestandsimmobilie oder einfach nur ein Umbau – all das sind große Abenteuer und gehören passend abgesichert und zwar vom ersten Tag an. Kennen Sie zum Beispiel die Bauhelfer-Unfallversicherung? Wissen Sie, ob Sie als Bauherr auch so eine spezielle Versicherung benötigen? Lesen Sie nun den letzten Teil unserer kleinen Serie „Hausbau – richtig versichert“.
Helfer am Bau müssen versichert werden
Nachbarn, Freunde, Verwandte und andere Menschen helfen beim Bau ganz sicher gerne mit. Das tun sie auch im Sanierungsfalle oder bei einem Umbau. Und sie tun das mitunter ohne Entgelt. Das ist aller Ehren wert. Der Bauherr aber geht damit eine große Verantwortung ein. Es ist nämlich seine Pflicht, seine Bauhelfer ausreichend abzusichern. In diesem Fall ist das eine Bauhelfer-Unfallversicherung. Sie ergänzt eine andere Versicherung, die übrigens zwingend sein muss: Die Anmeldung der Helfer über die Berufsgenossenschaft. Beide gemeinsam sorgen für einen ausreichenden Schutz, wenn dann doch mal ein Unglück passiert.
Ganz wichtig: Um die Berufsgenossenschaft kommt ein Bauherr, der Bauhelfer sozusagen beschäftig, nicht herum! Im Ernstfall kann das sehr teuer werden. Melden Sie Ihr Bauvorhaben also einfach an.
Auch der Bauherr selber kann sich über die Bauhelfer-Unfallversicherung schützen. Doch das ist nicht wirklich ideal. Eine separate private Unfallversicherung ist da die bessere Wahl.
Vorsicht bei Einrüstung
Das Haus ist fertig, die Bewohner eingezogen, die Fassade muss aber noch vollendet werden. Anderer Fall: Eine Bestandsimmobilie soll saniert werden. Das Dach wird erneuert, etc. In all diesen und anderen Fällen wird ein Gerüst um das Haus herum aufgestellt. Was für eine Einladung für Langfinger. Schnell auf das Gerüst und hinein in das Haus und/oder die Wohnungen. Auf diese Weise sind schon so manche Einbrüche abgelaufen. Der Haken: Wenn Sie Ihrer Hausratversicherung nicht mitteilen, dass das Haus, in dem Sie wohnen, eingerüstet wird, kann die sich eben hinter dieser fehlenden Information verstecken. Frei nach dem Motto „Wir waren nicht informiert“, wird dann gern der Versicherungsschutz abgelehnt. Einfache Lösung: Informieren Sie Ihre Hausratversicherung über die bevorstehende Einrüstung und die voraussichtliche Dauer dieses zusätzlichen Risikos. Auf diese Weise sichern Sie sich den vollen Versicherungsschutz, und das in den allermeisten Fällen ohne höheren Beitrag. Den verlangen Versicherungen nur in ganz wenigen und besonderen Ausnahmefällen.
Wichtiger Hinweis: Alle Ausführungen im Rahmen unserer Ratgeber sind allgemein gehalten, hegen nicht den Anspruch auf erschöpfende Vollständigkeit und dienen nicht als Beratung im rechtlichen Sinne. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung der Informationen entstanden sind. Ebenso schließen wir eine Haftung für Irrtümer aus.
Unsere Quelle für die Informationen ist Versicherungsexperte Axel Weichbrodt. Er ist an eine Gesellschaft gebunden. Seine Informationen aber haben allgemeingültigen Charakter. Axel Weichbrodt erreichen Sie unter: info@weichbrodt.lvm.de
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