Hausbau – richtig versichert – Teil 1
Das eigene Haus ist des Menschen wichtigste Anlage und zugleich sein größtes Risiko, das er in seinem Leben unter Umständen eingeht. Ganz gleich, ob Selbstbauherr oder Bauherr, der bauen lässt: Für jede Phase des Hausbaus gibt es die passende und notwendige Versicherung. Lesen Sie in unserer kleinen Reihe „Hausbau – richtig versichert“ mehr dazu.
Der Bau eines eigenen Hauses ist eine Ausnahmesituation. Gut, wer sich da möglichst viel Stress vom Halse hält. Das betrifft auch die richtige Absicherung des Bauvorhabens von Beginn an. In unserer kleinen Serie „Hausbau – richtig versichert“ lesen Sie, wann Sie welche Versicherung benötigen und welche Risiken damit abgedeckt sind.
Haftpflicht beginnt schon mit dem Kauf des Grundstücks
Nicht jeder Bauherr denkt daran: Sobald er ein Grundstück kauft, ist er für alles, was auf seinem Grund und Boden passiert verantwortlich, kann also in Regress genommen werden, wenn etwas auf seinem Grundstück passiert. In der Regel kauft man Grundstücke, um sie zu bebauen. Das heißt: Zunächst wird ein Schild aufgestellt, das vor dem Betreten der Baustelle warnt. Aufschrift: „Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder.“ Dieses Schild ist nett gemeint, aber: Es hilft dem Bauherrn nichts, denn der muss nicht nur auf Gefahren hinweisen. Er ist verpflichtet, sie zu minimieren, sprich seinen Grund und Boden, seine Baustelle abzusichern. Der korrekte Weg ist ein Einzäunen des Baugrundes. In Kombination mit dem Schild sind Sie dann zunächst mal ihrer Pflicht nachgekommen. Die Betonung liegt auf „zunächst“, denn im Zuge der Bauarbeiten kommen weitere Pflichte auf den Bauherrn zu.
Die Bauherrenhaftplicht
Diese Versicherung ist ein Muss für jeden Bauherrn. Sie sollte mit dem Kauf des Grundstück abgeschlossen werden. Aber Achtung: In der Regel endet sie nach zwei, maximal drei Jahren. Grundsätzlich gilt: Eine Bauherrenhaftpflicht endet mit dem Abschluss der Bauarbeiten.
Und diese Risiken deckt eine Bauherrenhaftpflicht unter anderem ab:
- Die Baugrube ist nicht ausreichend gesichert. Darum ist ein Mensch hineingefallen und hat sich verletzt. Jetzt greift die Bauherrenhaftplicht.
- Sie haben Baumaterial gelagert aber nicht beleuchtet. Das wird jemandem zum Verhängnis, sei es mit einem PKW oder als Passant. Es kommen Schadenersatzansprüche auf den Bauherrn zu. Die Haftpflichtversicherung übernimmt das.
- Unbeteiligte Fahrzeuge werden durch Baugeräte, Baumaschinen oder Baustoffe beschädigt.
- Ein Arbeiter stürzt schwer, weil die Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle nicht ausreichend waren.
- Schäden, die ein Auslaufen von Betriebsstoffen verursacht worden sind.
- Schäden am Nachbarhaus und/oder –grundstück.
Kein Unterschied
Die Bauherrenhaftpflicht macht übrigens keinen Unterschied zwischen einem Neubau, einem Umbau oder einer Sanierung. Versichert sein sollte der Bauherr in jedem Fall.
Übrigens: Wenn Sie als Bauherr Bauhelfer beschäftigen, müssen Sie diese bei der Berufsgenossenschaft anmelden und entsprechend versichern. Andernfalls machen Sie sich strafbar. Vor dem Gesetz sind Sie, sobald Sie Helfer auf der Baustelle haben, ein Unternehmer. Das ist besonders für Selbstbauherren interessant.
Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Haftpflichtversicherung Sie als Bauherr auch absichert. So können sie eine Überversicherung vermeiden.
Unsere Quelle für diese Informationen ist Versicherungsexperte Axel Weichbrodt: info@weichbrodt.lvm.de
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