Bau- und Leistungsbeschreibungen – Teil 1: Schlüsselfertig oder Einzugsfertig
Im Bauwesen wird mit Worten gespielt, die manchmal verwirrend sein können. Was heißt zum Beispiel „schlüsselfertig“? Und was bedeutet „einzugsfertig“? Allein diese beiden Begriffe verursachen einen Rechtsstreit nach dem anderen. Hier nun die Definitionen dafür, die sie in Bau- und Leistungsbeschreibungen finden.
Schlüsselfertig
Das Wort „schlüsselfertig“ ist eigentlich irreführend. Der Grund: Es assoziiert ein fertiges Haus, bei dem Sie nur noch den Schlüssel in das Schloss stecken und einziehen müssen. Falsch! Schlüsselfertig bedeutet: Sie bekommen sozusagen ein „geschlossenes“ Haus mit Dach, Fenstern und Türen – nicht mehr. Das kann ein fix und fertiges Haus sein, eines, bei dem Sie „nur“ noch Maler- und Fußbodenarbeiten erledigen müssen, oder sogar ein Eigenheim das innen noch vollständig ausgebaut werden will – inklusive Klempner- und Elektroarbeiten. Im Extremfall liegt ein schlüsselfertiger Bausatz auf Ihrem Grundstück – natürlich mit Fenstern und Türen und mit Schlüssel, versteht sich.
Für das Wort „schlüsselfertig“ gibt es keine klare und eindeutige Definition. Darum unser Tipp: Lesen Sie immer das Kleingedruckte und hinterfragen Sie Begriffe, die nicht sofort klar verständlich sind. Entscheidend ist immer die Bau- und Leistungsbeschreibung, denn die ist in der Regel Bestandteil des Bauliefervertrages, den Sie mit Ihrem Hausanbieter eingehen.
Einzugsfertig
Wieder so ein tolles Wort, das gerne falsch ausgelegt wird. Auch einzugsfertig findet sich in mancher Bau- und Leistungsbeschreibung. Eine offizielle und klare Definition gibt es aber nicht. Versuchen wir es mal: Einzugsfertig heißt nichts anderes, als dass Sie das Haus in Beschlag nehmen also bewohnen können. Ob nun Tapeten an der Wand kleben oder Fußbodenbeläge liegen, spielt für den Begriff selber keine Rolle. Gebräuchlich ist aber die Definition: Einzugsfertig = inklusive Maler- und Bodenbelagsarbeiten. In solchen Fällen können Sie tatsächlich sofort leben, nicht nur hausen.
Unser Tipp: Auch das Wort „einzugsfertig“ sollte, wenn es in Ihrer Bau- und Leistungsbeschreibung auftaucht, exakt definiert werden. Jede Einschränkung sollte schriftlich festgehalten sein. Oft sind Maler- und Bodenbelagsarbeiten ausgeschlossen. Aber: Lesen Sie gründlich. Jeder definiert auf seine Weise, und das ist legitim.
Fazit: Einzugsfertig kann unter Umständen schlüsselfertig bedeuten. Es ist immer eine Frage der Definition.
Einzugsfertig kann unter Umständen schlüsselfertig bedeuten. Es ist immer eine Frage der Definition.
Hinweis: Unsere Ratgeber sind nicht als Beratung im rechtlichen Sinne zu verstehen. Sie erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Irrtümer und Unaktualität aufgrund neuer gesetzlicher Regeln bleiben vorbehalten.
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