Neue Regeln zum effizienteren Energieverbrauch
Voraussichtlich ab Mitte dieses Jahres gilt die verschärfte Energie-Einspar-Verordnung 2009. Die energetischen Anforderungen an Neubauten werden um durchschnittlich 30 Prozent erhöht. Lesen Sie hier, was sich außerdem ändert.
Seit rund 30 Jahren gibt es in Deutschland die Energie-Einspar-Verordnung. Sie macht Vorgaben zum effizienten Energieverbrauch von Wohngebäuden, Bürogebäuden und einigen Betriebsgebäuden. Mehrfach wurden die Anforderungen verschärft – eine weitere Änderung wird für Mitte dieses Jahres erwartet. Die Bundesregierung hat die Energie-Einspar-Verordnung 2009 bereits verabschiedet; nun muss der Bundesrat noch zustimmen.
Ziel der Novellierung ist es, den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung in Gebäuden um 30 Prozent zu senken. 2012 soll eine weitere Reduzierung um 30 Prozent erfolgen. Mit diesen Schritten will die Bundesregierung vor allem den Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid drastisch verringern.
Ein Beispiel: Kleinere Mehrfamilienhäuser, die vor 1960 gebaut wurden, haben einen jährlichen Energiebedarf von etwa 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Neuere kleine Mehrfamilienhäuser benötigen hingegen nur die Hälfte.
Die wichtigsten Regeln zum effizienteren Energieverbrauch
Einsparungen:
Die Energie-Effizienz neuer Gebäude soll um rund 30 Prozent steigen. Im Gegenzug soll der Energieverlust über die Außenwände bei Neubauten um rund 15 Prozent reduziert werden, bei Sanierungen sollen es 30 Prozent sein. Das heißt: Die Anforderungen an Außenbauteile und Dämmmaterial (Gebäudehülle) steigen.

Neue Regeln zum effizienteren Energieverbrauch
Austauschen und nachrüsten:
Nachtstrom-Speicherheizungen sollen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten nicht mehr eingebaut werden dürfen. Bestehende Elektro-Speicherheizungen, die älter sind als 30 Jahre, sollen in bestimmten Gebäuden stufenweise außer Betrieb genommen werden – und zwar in Abhängigkeit von der Größe des Gebäudes, der Zahl der Wohneinheiten und der Dämmqualität. Ab 2019 soll es ein Verbot für den Betrieb dieser Anlagen geben.
Klimaanlagen sollen mit Einschränkungen nur noch dann zulässig sein, wenn sie mit einem System zur Wärmerückgewinnung ausgestattet sind. Vor 1978 gebaute Öl- und Gasheizungen in selbstgebauten Ein- und Zweifamilienhäusern müssen ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn es sich aufgrund von Nachrüstungen um Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel handelt. Wärmeverteilungsleitungen, Warmwasserleitungen und Armaturen in nicht beheizten Räumen sollen gedämmt werden. Begehbare oberste Geschossdecken sollen gedämmt werden.
Nachweise:
“Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen”
Die Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen ist bereits zum 1. Januar 2009 erweitert worden. Alle Eigentümer eines Wohngebäudes müssen unabhängig vom Baujahr Interessenten bei Neubau, Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorlegen, aus dem die Energiebilanz des Hauses hervorgeht. Den Energieausweis dürfen unter anderem zertifizierte Energieberater ausstellen.
Kontrolle:
Die Einhaltung der Energie-Einspar-Verordnung soll stärker überprüft werden. Bezirksschornsteinfeger kontrollieren, ob Eigentümer die Vorschriften für Heizanlagen einhalten. Für bestimmte Arbeiten soll eine private Nachweispflicht eingeführt werden. Außerdem sind Bußgelder bei Verstößen vorgesehen.
Förderung:
Speziell Eigentümer älterer Häuser und Wohnungen können sich von qualifizierten Ingenieuren oder Energieberatern zum sparsameren Umgang mit Strom, Wärme und Treibstoffen beraten lassen. Die Fachleute geben Tipps, mit welchen Maßnahmen am Gebäude sich die meiste Energie einsparen lässt. Das Bundeswirtschaftsministerium zahlt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten aus dem Sonderfonds Energieeffizienz. Für Investitionen in energiesparende Maßnahmen gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite.
Unser Tipp zum effizienteren Energieverbrauch
Die 400 Energieberatungsstellen der Verbraucherzentralen sind bundesweit unter der zentralen Telefonnummer (0 90 01) 36 37 443 zu erreichen (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz). Telefonische Auskünfte zum Energiesparen geben auch die Mitarbeiter der Deutschen Energie-Agentur (DENA) unter der kostenlosen Rufnummer (0 80 00) 73 67 34.
Weitere Ratgeber zum Thema:
- Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
- Damit Sie wissen, was Ihr Haus verbraucht –Der Energieausweis
- Der Staat fördert Energieberatungen – Der Energieberater
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