Leitfaden Bauen Teil 5: Passivhaus oder Null-Energie-Haus?
Was ist der Unterschied zwischen einem Null-Energie-Haus und einem Passivhaus? Beide haben einen Restenergiebedarf. Beide schonen die Umwelt und senken den CO2-Ausstoß. Das Null-Energie-Haus ist vom EU-Parlament per Richtlinie zum Ziel für 2019 ausgegeben worden. Wir haben aufgeschrieben, was Sie davon halten dürfen. Lesen Sie nun Teil 5 unseres Leitfadens Bauen.
Null Energie – so will es die EU.
Die EU will ab 2019 nur noch sogenannte Null-Energie-Häuser zulassen und hat auch erklärt, was sie darunter versteht. Es sind Häuser, die null Fremdenergie verbrauchen, also keine Gebäude, die ganz ohne Energie auskommen, denn das funktioniert noch nicht. Aber: Die EU-Null-Energie-Variante produziert den Restenergiebedarf, der für die Erwärmung von Raumluft und Brauchwasser anfallen kann, selber. Eine Wärmepumpe soll es nach dem Willen der EU-Parlamentarier richten. Den Strom dafür liefert dann eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Nicht geklärt ist die Herkunft des normalen Brauchstroms.
Fazit: Die EU will den endgültigen Abschied von fossilen Brennstoffen erzwingen. Doch dafür hätte es keiner neuen Richtlinie bedurft, sondern einfach nur der konsequenten Umsetzung aktueller technischer Möglichkeiten.
Null-Energie-Haus oder Passivhaus?
Das Null-Energiehaus nach EU-Lesart entspricht im Ansatz einem energieautarken Haus. Das sind die Selbstversorger unter den Häusern, also Gebäude, die auch den gesamten Bedarf an elektrischem Strom selber produzieren. Technisch ist das durchaus realisierbar. Welche Eigenschaften sollte ein EU-Null-Energiehaus vereinen? Hier ein paar Gedankenansätze dazu:
- Supergedämmte und absolut dichte Gebäudehülle.
- Supergedämmte Boden- bzw. Grundplatte.
- Ausrichtung großer Fensterflächen gen Süden und Westen
- Aufdachdämmung
- Absolut saubere und fugenfreie Ausführung aller Arbeiten
- Passivhaustaugliche Fenster und Türen
- Ununterbrochener Kubus
- Ausrichtung der Dachfläche gen Süden und Westen
Das bräuchte ein Null-Energie-Haus:
- Kontrollierte Be- und Entlüftung mit integrierter Wärmerückgewinnung (Wärmepumpe)
- Heranführen der Frischluft unter der Bodenplatte (Vorwärmen)
- Nachweis der Luftdichtheit durch Blower-Door
- Photovoltaikanlage auf der Süd- / Süd-West-Dachfläche
Die Anlage zur kontrollierten Be- und Entlüftung mit integrierter Wärmerückgewinnung entzieht der Abluft Wärmeenergie und nutzt sie zur Erwärmung der Frischluft. Auch das Brauchwasser erwärmt diese Anlage. Die Photovoltaikanlage produziert den dafür notwendigen Strom.
Unser Fazit:
Wer also heute bereits die EU-Richtlinie für 2019 erfüllen will, tut gut daran, ein Passivhaus zu bauen.
Mit Ausnahme der Photovoltaikanlage auf dem Dach entsprechen die Eigenschaften des EU-Null-Energie-Hauses denen eines Passivhauses. Denn auch diese Bauform kommt ohne Heizung im herkömmlichen Sinne aus. Es nutzt die Sonne, den Menschen, Abluft von Geräten und andere Wärmequellen. Es muss exzellent gedämmt sein, eine dichte Gebäudehülle haben und größere Fensterflächen nach Süden und Westen hin. Die Frischluft sollte unter der Bodenplatte herangeführt werden, und der Kubus darf nach Möglichkeit nicht unterbrochen sein. Wer also heute bereits die EU-Richtlinie für 2019 erfüllen will, tut gut daran, ein Passivhaus zu bauen.
Übrigens: Passivhäuser gibt es in Holzbauweise, als Großtafelbau (Fertigteilhaus) und als Massivhaus (Stein auf Stein). Sogar für Selbstbauherren gibt es passende Bausysteme. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber „Passivhäuser kann man selber bauen.“
Weitere Ratgeber dazu:
- Leitfaden Bauen, Teil 1
- Leitfaden Bauen, Teil 2
- Leitfaden Bauen, Teil 3
- Leitfaden Bauen, Teil 4
- Passivhäuser kann man selber bauen.
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