Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Wer künftig ein Eigenheim baut, muss einen Teil seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Dazu zählen unter anderem Solarenergie, Erdwärme und Biomasse. Welche Energieform eingesetzt wird, entscheidet jeder Eigentümer selbst. Den rechtlichen Rahmen gibt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vor.
Fast 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland werden benötigt, um Gebäude zu heizen. Erneuerbare Energien haben bislang nur einen Anteil von 6 Prozent an der Wärmeerzeugung. Fast die gesamte Wärmeenergie kommt aus fossilen Energiequellen wie Erdgas, Öl und Kohle. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeerzeugung auf 14 Prozent steigen. Das hat drei Gründe:
- Kohle, Öl und Gas sind nur begrenzt vorhanden. Zugleich steigt aber die Nachfrage vor allem in China und Indien. Die Preise werden weiter steigen, bis die Lagerstätten leer sind.
- Deutschland muss Öl und Gas importieren – und zwar aus Staaten mit unsicherer politischer Lage. Das macht abhängig.
- Der Einsatz fossiler Brennstoffe verursacht einen hohen Kohlendioxid-Ausstoß und verstärkt somit den Treibhauseffekt.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Das Wärmegesetz schreibt vor, dass alle Eigentümer von Neubauten zum einem gewissen Teil erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen müssen – Solarenergie, Erdwärme, Biomasse oder Umweltwärme.
- Bei Solaranlagen muss der Kollektor bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen 0,04 Quadratmeter Fläche pro beheizter Nutzfläche aufweisen. Das heißt: bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern muss der Kollektor 4 Quadratmeter groß sein. Wer eine Solaranlage nutzt, muss mindestens 15 Prozent seines Wärmeenergiebedarfs darüber decken.
- Wer Holzpellets, Holzhackschnitzel, Erdwärme oder Umweltwärme nutzt, muss mindestens die Hälfte seines Wärmebedarfs darüber decken. Holzpellets bestehen aus Holzresten, die zu Stäbchen gepresst wurden. Wärmepumpen nutzen Wärme aus der Erde (Geothermie), der Luft (Umweltwärme) oder dem Wasser; sie werden meist mit Strom angetrieben.
- Nutzt man Biogas, müssen mindestens 30 Prozent des Bedarfs darüber gedeckt werden.
Die Alternativen
Wenn der Einsatz erneuerbarer Energien nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, können Hausbesitzer alternative Maßnahmen vornehmen:
- Wer Wärme aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung nutzt, muss seinen Bedarf mindestens zu 50 Prozent daraus decken.
- Erlaubt ist es auch, das Haus stärker zu dämmen als das Gesetz es vorsieht – die Energieeffizienz muss die Anforderungen der Energie-Einspar-Verordnung um 15 Prozent übertreffen.
- Hausbesitzer können alternativ auch die Nah- und Fernwärmeversorgung nutzen. Eine Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass das Netz zu einem großen Teil mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
Förderung
Wer Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien nutzt, muss erst einmal zusätzliches Geld investieren. Doch schnell wird deutlich, dass auf diesem Weg langfristig Geld gespart werden kann: Die Kosten für Brennstoffe fallen weg.
Außerdem fördert die Bundesregierung die Nutzung erneuerbarer Energien weiterhin finanziell. Das entsprechende Marktanreiz-Programm wurde auf 500 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann jeder stellen, der freiwillig erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung nutzt.
Nützliche Ratgeber dazu:
- Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV)
- Damit Sie wissen, was Ihr Haus verbraucht
- Der Staat fördert Energieberatung
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