Die Energieeinsparverordnung: eine Begriffserklärung – Teil 4
Die Energieeinsparverordnung ist ein großes Werk, das Bauherren und Hausbesitzer ordentlich anregt, kräftig Energie zu sparen. Diese Anregungen beziehen sich bei der EnEV auf bauliche Maßnahmen und Ausführungsvorgaben, die den Primärenergiebedarf eines Hauses senken. Apropos: Wissen Sie, was mit dem Primärenergiebedarf gemeint ist? Kennen Sie sich mit Primärenergiekennwerten aus? Lesen Sie dazu den vierten und auch letzten Teil unserer Serie „Die Energieeinsparverordnung: eine Begriffserklärung”.
Diese Begriffe haben wir bereits geklärt:
- Wärmebrücken
- Luftdichtigkeit
- Blower Door
Die EnEV: Der Primärenergiebedarf hängt auch vom Primärenergiefaktor ab.
Der Primärenergiebedarf ist der wichtigste Wert, um den es bei der Energieeinsparverordnung geht. Er soll deutlich gesenkt werden. Klären wir also, wie dieser Wert nun ermittelt wird und was er aussagt:
Die EnEV betrachtet das Gebäude als eine Einheit, ein System, aus Gebäudehülle und -technik. Diesem System wird ein maximaler Wert für den Primärenergiebedarf zugeordnet, den das betreffende Haus nach Möglichkeit nicht überschreiten sollte. In den Primärenergiebedarf fließen die folgenden Faktoren ein:
- direkter Energiebedarf des Gebäudes (baulich)
- Effizienz der Wärmeerzeugung und Verteilung (Haustechnik)
- Energieförderung, Energieerzeugung, Veredelung und Transport (Beschaffung)
Der berechnete direkte Energiebedarf lässt unter anderem Rückschlüsse auf den Zustand der Gebäudehülle zu. Die Effizienz der Wärmeerzeugung und -verteilung betrifft die Haustechnik und das Verteilungssystem im Haus. Die Effizienz schlägt sich als Zu- und Abschläge in Form von Aufwandszahlen und Faktoren in der Berechnung des Primärenergiebedarfs nieder.
Die Energieförderung, -erzeugung, die Veredelung und der Transport stellen eine Verlustkette dar, die als Primärenergiefaktor berücksichtigt wird. Alles zusammen ergibt schließlich den Primärenergiebedarf eines Hauses nach EnEV.
Endenergie + Hilfsenergie = Primärenergiekennwert?
Ganz so einfach ist das nicht, aber vom Grundsatz passt diese Rechnung. Für den Primärenergiekennwert eines Hauses werden die folgenden Faktoren berücksichtigt:
- Das A/Ve-Verhältnis des Gebäudes
- Die Endenergie (Brennstoffbedarf für die Erwärmung von Wasser und für die Heizung)
- Hilfsenergie (Energiebedarf für den Betrieb der Haustechnik)
Das A/Ve-Verhältnis fliest nicht direkt in die Berechnung des Kennwertes ein. Es ist aber wichtig für die Bestimmung des maximal zulässigen Kennwert. In Abhängigkeit vom A/Ve-Verhältnis darf ein Gebäude einen bestimmten Primärenergiekennwert nicht überschreiten.
Der Kennwert setzt sich aus dem Bedarf an Brennstoff für Wasser und Heizung (Endenergie) sowie aus dem Bedarf für den Betrieb der Haustechnik (Hilfsenergie) zusammen. Gemessen wird der Primärenergiebedarf übrigens in kWh/m2*a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr).
Weitere nützliche Ratgeber:
- Gute Dämmung hält auch Wärme draußen
- Die EnEV und ihre Missverständnisse, Teil 1
- Die EnEV und ihre Missverständnisse, Teil 2
- Die EnEV und ihre Missverständnisse, Teil 3
- Die Energieeinsparverordnung: eine Begriffserklärung, Teil 1
- Die Energieeinsparverordnung: eine Begriffserklärung, Teil 2
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