Photovoltaik: Zwei Lösungen, zwei Systeme
Insellösung oder Netzkopplung? Wer eine Photovoltaikanlage auf sein Dach packen möchte, muss ich für eine der beiden Systemvarianten entscheiden. Sauberen Strom liefern beide, die Kosten für Energie sinken ebenfalls bei beiden Systemen. Lesen Sie nun mehr über die Differenzierung zwischen den verschiedenen Photovoltaikanlagen.
Photovoltaik: Reif für die Insel?
Die sogenannte Insellösung bei Photovoltaikanlagen ist eine gute Art, entlegene Gebäude mit Strom zu versorgen, dann nämlich, wenn kein Anschluss an das öffentliche Netz anliegt oder nicht möglich ist. Allerding ist die autarke Stromversorgung auch mit Mehraufwand verbunden. Es bedarf eines Speichermediums und, trotz Insellösung, eines Wechselrichters, damit normale Geräte, wie ein Kühlschrank oder ein Fernseher, angeschlossen werden können. Die Versorgung mit Licht wird im Zuge einer Insellösung normalerweise über einen Regler mit einem 12-V-Gleichspannungs-System geklärt. Dafür wir ein eigener Kreislauf mit speziellen Steckern eingerichtet.
Entlegene Höfe, Schutzhütten sind für eine Insellösung prädestiniert. Aber auch Parkscheinautomaten funktionieren wie eine Insellösung.
Fazit: Es ist inzwischen also möglich, sich vollkommen autark mit Energie und Wärme zu versorgen.
Netzkopplung: Der Standard bei Photovoltaikanlagen.
Die Regel unter den Photovoltaikanlagen auf den Dächern dieses Landes sind sogenannte netzgekoppelte Anlagen. Das heißt: Der produzierte Strom wird vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür benötigt der Besitzer der Anlage einen Wechselrichter, das die Anlage selber nur Gleichstrom produzieren kann, das öffentliche Netz aber Wechselstrom führt.
Es gibt verschiedene Vertragsmodelle, die es zum Beispiel erlauben, einen Teil des Stromertrags tatsächlich selber zu nutzen und den Rest sozusagen in das Netz einzuspeisen. Das gängigste Modell aber ist die komplette Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz. Wer seinen gesamten Strom gemäß Vertrag in das öffentliche Netz einspeist, muss sich daran halten. Eigennutzung auch nur eines kleinen Teils der elektrischen Energie, ist nicht gestattet.
Für die Einspeisung gibt es eine festgeschrieben Vergütung.
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